Union kündigt Beitragserhöhungen an
Berlin - Die Union stimmt die Bürger auf höhere Beiträge für die Pflegeversicherung ein. Die zunehmende Zahl Pflegebedürftiger führe dazu, dass die Leistungen der Pflegeversicherung "ohne Erhöhung der Beiträge nicht mehr darstellbar" seien, sagte Fraktionschef Volker Kauder am Montag in Berlin. Notwendig seien Elemente der Kapitaldeckung. Ohne diese werde es wegen des Altersaufbaus der Gesellschaft nicht gehen. Es bleibe aber grundsätzlich bei der solidarischen Finanzierung des Sozialversicherungszweigs.
Kauder betonte bei einem Kongress der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion, er rechne bei der Erarbeitung der Pflegereform im kommenden Jahr noch mit intensiven Diskussionen über die geplante Kapitaldeckung. "Aber wir werden um diese Entscheidung nicht herumkommen", betonte er.
Im Koalitionsvertrag von Union und FDP vom vergangenen Jahr ist eine Ergänzung des bestehenden Umlageverfahrens durch Kapitaldeckung vorgesehen, "die verpflichtend, individualisiert und generationengerecht ausgestaltet" sein soll. Ähnlich wie bei der Riester-Rente würde jeder Versicherte dann nebenher eigene Vorsorge betreiben und am Ende den angelegten Betrag als Leistung erhalten. Für die Arbeitnehmer bedeutet dies zusätzliche Aufwendungen.
Noch in diesem Jahr soll eine Arbeitsgruppe einberufen werden
Noch im Laufe dieses Jahres soll nach Angaben von Gesundheits-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz dazu eine Arbeitsgruppe der Ministerien einberufen werden. Derzeit liegt der Beitrag zur Pflegeversicherung bei 1,95 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 2,2 Prozent. Der FDP-Gesundheitsexperte Heinz Lanfermann verwies darauf, dass mit diesem Beitragssatz und dem vorhandenen Kapitalstock die Leistungen der Pflegeversicherung bis 2013 zu finanzieren seien. Um auf die langfristige demografische Entwicklung zu reagieren, sei ein Zweig mit Kapitaldeckung unerlässlich.
Mit der Reform der Pflegeversicherung sollen auch die Qualität der Pflege verbessert und die Pflegeberufe attraktiver gemacht werden. Zudem soll der Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet werden. Dieser dient als Grundlage dafür, in welche Pflegestufe ein Betroffener eingestuft wird. Künftig sollen nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, sondern auch der anderweitige Betreuungsbedarf.
Der CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn pochte darauf, zwischen der Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der Kapitaldeckung müsse es ein Junktim geben. "Das muss zusammen im selben Gesetz kommen, da es bei neuen Leistungen auch tragfähige Finanzierung braucht", sagte er.
luk/Reuters
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